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AGB: Herzlich Willkommen in Hergenstadt. Damit wir einen reibungslosen Ablauf sowie die Sicherheit für Mensch und Tier gewährleisten können, stellen wir unseren Gästen unsere aktuell gültige AGB zur Verfügung. Wir bitten Sie deshalb um sorgfältige Beachtung dieser AGB!
Für unsere ausländischen Gäste gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Geschäftsbedingungen Stand: März 2021

Hergenstadt- ALPAKAS
Anna Pfeiffer und Jürgen Überall
Adelsheim- Hergenstadt


§ 1 Vertragsgrundlagen
Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung sowie bei allen ALPAKA- Events und unseren Alpaka-Wandertouren ausserhalb unserer Einrichtung.

§1.1 Vertragspartner
Ihr Vertragspartner ist Hergenstadt- ALPAKAS
Anna Pfeiffer und Jürgen Überall
– Unsere jeweiligen Gäste gelten Alleine oder in privaten Gruppen als Vertragspartner.
– Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder.
– Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution. 

§1.2 Vertragsverhältnis
Durch den Besuch bei uns und einer Buchung kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung von Hergenstadt- ALPAKAS, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Hergenstadt- ALPAKAS, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.

§ 2 Zutritt

§2.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder unter 6 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unserem Gelände und den Weiden aufhalten.

§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Der Zugang zu unserem Gelände kann Personen vor Vertragsabschluss ohne Begründung verweigert werden. Insbesondere dann, wenn begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Eigengefährdung sowie Gefährdung der Tiere und Einrichtung oder Gefährdung anderer Besucher zu befürchten ist. Dies gilt auch während einer laufenden Veranstaltung!

§2.3 Hunde
Hunde sind auf unserem Gelände und bei unseren Touren nicht erlaubt!

§ 3 Sicherheit
Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrs-Sicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der  Aufenthalt in unseren Einrichtungen und den Wiesen sowie während unseren Alpaka-Wandertouren und anderen Angeboten geschieht auf eigene Gefahr. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern haften für ihre Kinder

§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren
Das Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Den Tieren darf nichts gefüttert werden.

§ 5 Alpaka- Wandertouren
Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen.
Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen kommen kann. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Touren bei Gewitter oder Gewittermeldungen, Stürmen, starkem Regen oder Schneefall und Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Wandertour nicht stattfinden können oder abgebrochen werden müssen, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere Variante anbieten. Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe gehen zu Lasten des Gastes. Hergenstadt- ALPAKAS behält sich auch bei den Alpaka-Wanderungen alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluss von Personen auch während der Tour vor. Weiter sind wir berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, vom Programm ohne Kostenersatz auszuschließen.
Alter: Das Mindestalter zur Teilnahme an Wanderungen beträgt 5 Jahre.

Stornogebühren:
Bei verbindlicher Buchung ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises fällig. Diese Anzahlung kann direkt oder per Überweisung bezahlt werden. Erfolgt eine Absage der Tour durch den Gast bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin, entstehen keine Stornogebühren. Der Betrag bleibt als Guthaben für einen anderen Termin stehen und kann für eine andere Wanderung oder Event eingelöst werden.
Bleibt ein Gast der Tour ohne vorherige Absage fern, behalten wir uns vor, die bereits bezahlte Anzahlung abzurechnen. Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Tour dennoch komplett berechnet.

§ 6 Verlust von Gegenständen
Es wird keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher übernommen. Dies gilt auch für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und abgestellte Gegenstände, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.

§ 7 Schadensmeldungen
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen bei Hergenstadt- ALPAKAS anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

§ 8 Fotografieren und Filmen
Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerblicher Nutzung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

§ 9 Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt der Alpakafarm Schaber vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Hergenstadt- ALPAKAS. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!